Fahnen und Flaggen

Flaggen sind meist quadratische Tücher aus Stoff, die mit Hilfe von heraldischen Farben unter anderem Figuren bedruckt sind. Anders wie die Fahnen können diese mittels einer Schnur am Flaggenmast hoch gezogen und eingeholt werden. Flaggen dienen als Erkennungszeichen und man bringt den Standort, an dem jene gezeigt werden, natürlicherweise mit dem Land in Verbindung, das ebendiese bildlich darstellen: den »Union Jack« mit Vereinigtes Königreich, das »starr-spangled-banner« mit den Vereinigten Staaten usw.

Die Nationalflaggen als staatliches Symbol

Die Nationalflagge gilt somit als Hoheitszeichen eines Landes des Weiteren seiner Einwohner, die diese zu akzeptieren unter anderem anzuerkennen haben. Man gebraucht sie als staatliches Hoheitszeichen weiters als Ausdruck staatlicher Souveränität. In vielen Ländern stehen auf die Entehrung der Nationalflagge schwere Strafen. Mancherorts geht dies sogar so weit, daß der Bewohner lediglich einen Wimpel mit den Nationalfarben darstellen darf oder die Nationalflagge lediglich an bestimmten Tagen (beispielsweise am Gründungstag des Landes oder am Ehrentag des Staatsoberhauptes) hochziehen darf. Eine Version jener Nationalflagge ist die sogenannte »Arme-Leute-Flagge«. Man findet sie da, wo die eigentliche Nationalflagge wegen komplizierter Einzelteile (in Bezug auf Staatswappen) mittels einfacheren Mitteln in keiner Weise herzustellen ist. Die meisten Staaten führen neben der Nationalflagge u. a. noch zusätzliche Flaggen, z.B.Staats-, Handels- und Kriegsflaggen. Bekanntlich so gut wie immer handelt es sich hierbei um Ableger dieser Nationalflagge oder um eine weitere Nationalflagge. Jener Gebrauch jener Flaggen wird meist durch ein nationales Flaggenrecht geregelt. Neben den staatlichen Flaggen - Staatsflaggen und,unteranderem,u.a Nationalflaggen spielen die persönlichen Flaggen im internationalen Flaggenrecht eine gewisse Rolle, wenn jene auch nicht mehr so wichtig sind als in früheren Zeiten. Zu dieser Fraktion zählen in erster Linie die Standarten der Präsidenten oder anderer Persönlichkeiten, z. B. die Standarte des deutschen Bundespräsidenten oder die persönliche Standarte der britischen Queen.

Das internationale Flaggenrecht

Neben dem nationalen gibt es auch ein internationales Flaggenrecht. Darin sind die völkerrechtlichen Rechtsvorschriften, die sich über der Verwaltung einer Flagge auseinander setzen, festgelegt. Danach ist zum Beispiel jedes Schiff zur Führung einer Flagge verpflichtet, sobald es die hohe See befährt; es weist damit seine Staatszugehörigkeit aus. Die Bedingungen, unter denen ein Schiff eine Flagge führen darf, sind mittels internationale Vereinbarungen festgelegt. Dasjenige Völkerrecht besagt, daß sich die Flagge eines Staates ausdrücklich von der eines anderen Landes abheben muß. Dies geschieht zweckmäßig anhand der Farbgestaltung, kann aber auch durch diverse Beizeichen (wie z. B. in den Flaggen der BRD und der ehemaligen DDR), unterschiedliche Proportionen oder verschiedenartige Farbtönungen (wie z. B. in den Flaggen Luxemburgs und der Niederlande) erfolgen. Eine Verbindlichkeit, seine Flagge zu zeigen, besteht ausschließlich gegenüber Kriegsschiffen.

Anfänge der Flaggensymbolik

Der Anfang der Flagge zu einem staatlichen Hoheitszeichen liegen weit zurück. Fahnen Fahnen tauchten erstmals im alten Ägypten auf, wo diese bei verschiedenen religiösen Zeremonien gebraucht wurden (ebendiese hatten ziemlich unterschiedliche Formen). Unter den Griechen ebenso Römern dienten Fahnen als Feldzeichen einzelner taktischer Abteilungen. Gaius Marius, ein römischer Feldherr, führte dann für die römische Armee den metallenen Adler als gemeinsames Feldzeichen (signum legionis) ein. Auch zur Gliederung der Kohorten gab es verschiedene Zeichen, sogenannte signa und vexilla. Die signa sind Standarten mit Metallbildern, das vexillum (aus jenem Wort wurde zu einem späteren Zeitpunkt der Begriff »Vexillologie( Flaggenkunde)« abgeleitet, der Begriff für die sich über Flaggen befassenden Wissenschaft) diente als Standarte für die Kavallerie. Im Regelfall verband man nicht zuletzt das signum mit dem vexillum, einem quadratischen Stück Gewebe. Dieser Gebrauch eines farbigen Tuches an einem Stock, demzufolge einer Flagge, war nicht zuletzt in VR China allgemein bekannt, wie der Grabbstein eines Kaisers aus der Han-Dynastie zu Anfang unserer Zeitrechnung beweist.

Von der Fahne zur Nationalflagge

Fahnen waren angrenzend den Bannern erstmal nur ein Persönlichkeitssattribut, folglich ein Zeichen für den Träger. Bekanntlich doch sehr bald wurde die persönliche Fahne auf seinen Herrschaftsbereich übertragen. Auf diese Weise war zum Beispiel die Oriflamme zu Beginn die Kriegsfahne der französischen Abtei St. Denis, zu einem späteren Zeitpunkt führten ebendiese die Könige, die zugleich Schirmvögte jenes Klosters waren. Dadurch war Oriflamme die Kriegsfahne der französischen Könige und letzten Endes die Fahne des Königreiches Frankkreich. Meistens befand sich auf der Fahne ein Wappenbild oder eine weitere komplizierte Darstellung. Doch aus jenem Grund war es in keiner Weise denkbar, Fahnen in großer Anzahl herzustellen. Weil man aber auf den vielen Feldzügen viele Fahnen brauchte, mußte man sie im großen herstellen: Anstelle des komplizierten Wappen oder einer anderen Darstellung nahm man einzig die wichtigsten Farben des Hoheitszeichen oder ein einfaches Abzeichen daraus und fertigte aus ihnen eine farbenfrohe Flagge, natürlich nicht ohne hierbei die heraldischen Anordnungen außer acht zu lassen. Zahlreiche heutzutage noch gültigen Nationalflaggen gehen auf eine solche Vereinfachung zurück, z. B. die Fahne von Bundesrepublik Deutschland, Königreich Spanien u.a. Weitere Impulse erhielt das Flaggenwesen unter Zuhilfenahme von den Kreuzzügen, denn es erwies sich so gut wie als notwendig, dem Militär ein gemeinsames Zeichen zu geben. Auf diese Zeit gehen die vielen Kreuzflaggen zurück, beispielsweise die englische Georgsflagge, die schottische Andreas-fahne oder auch der dänische Danebrog, der später zum Vorbild anderer skandinavischer Nationalflaggen wurde. Fahnen, die auf Schiffen gezeigt wurden, kamen offenbar zuerst im Mittelmeerraum auf, denn dort haben italienische Seefahrer ebendiese zur Markierung ihrer Schiffe gebraucht. Darauffolgend übernahmen auch die nordeuropäischen Seefahrer den Brauch, unter anderem schon gegen Schluss des dreizehnten. Jahrhunderts gab es festgelegte Regeln für die Fahnenführungen auf Schiffen, die der Hanse angehörten. Den Niederlanden war es demzufolge vorbehalten, erstmalig (im 16. Jahrhundert) die auf dem Festland gebrauchte Nationalflagge gleichermaßen auf dem Weltmeer als Erkennungszeichen zu präsentieren. Bald übernahmen weitere Länder diesen Brauchtum, und mit der Zeit entwickelte sich daraus eine Art ungeschriebenes »Fahnenrecht. Eine große Anzahl an Fahnen erhalten sie in unserem Fahnenshop.

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